Gefahrgutklassifizierungen

Viele Gefahrgüter und ihre Verpackungen benötigen nach den internationalen Gefahrgutvorschriften ADR, 49 CFR, IMDG oder IATA-DGR eine gesonderte Feststellung des Gefährdungspotentials.  Wir führen für Sie die gesamte Gefahrgutklassifizierung von Produkten der Klasse 1 durch:

Um festzustellen, ob Ihre Produkte und Verpackungen die Anforderungen erfüllen, können wir auf unseren eigenen Prüfungsgeländen und Labors die notwendigen Prüfungen durchführen.

Wir beraten Sie auch gerne bei der Auswahl der Verpackung und der Packmethode. Die Testergebnisse werden in Gutachten festgehalten, bereits diese ermöglichen einen gesetzeskonformen Versand. Die Gutachten werden sowohl von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin als auch von der Schweizer Autorität SSC AG anerkannt und die Ergebnisse offiziell bestätigt. Diese Bescheinigungen erlauben den Transport in der Klasse 9 ebenso wie die Beantragung der EX-Nummer bei den US-Amerikanischen Behörden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar ein Ausschluss aus dem Gefahrgutrecht möglich.